Behandlung des eigenen Aufwands des Unternehmer-Ehegatten für die Errichtung eines betrieblich genutzten Gebäudes auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück
Grundsätzliche Bedeutung und Überraschungsentscheidung – Veräußerungsgewinn kein Gewerbeertrag – Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters als laufender Gewinn
(Korrektur aufgrund der neuen Erkenntnisse aus einem Benennungsverlangen – Änderung wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen – § 160 AO ist keine Schätzungsnorm)