(Übergabe von Anteilen an gewerblich geprägten Personengesellschaften nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG in der ab 2008 geltenden Fassung begünstigt – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage – Hinweis des FG auf seine Rechtsauffassung zu Beginn der mündlichen Verhandlung)