(Entnahme bei Betriebsaufgabe – Keine Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG bei gänzlich fehlender Übereignung oder Einbringung von Gegenständen des Unternehmens)
Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei einzelfallabhängiger Beurteilung eines Mietverhältnisses zwischen nahe stehenden Personen – Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage