(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.9.2010 V R 57/09 – Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen das Unionsrecht – Nichtigkeit eines Verwaltungsakts – Dauer der Einspruchsfrist verstößt nicht gegen unionsrechtliche Vorgaben – Recht auf Erstattung von Abgaben, die ein Mitgliedstaat unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhoben hat – Dualismus der Korrektursysteme)
Private Krankenversicherung: Nachweis des Vorliegens einer Krankheit beim Streit um die Erstattungsfähigkeit der Kosten für reproduktionsmedizinische Behandlungen