(Berücksichtigung von Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung seit Inkrafttreten von § 15b EStG – Keine Anwendung von § 42 AO bei Vorhandensein einer speziellen Missbrauchsbestimmung)
Aufwendungsersatzanspruch der Gemeinde gegen einen anderen Verwaltungsträger (hier Landkreis) aus Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) für Fundtier (§ 90a BGB)