Markenbeschwerdeverfahren – „SCHNEIDER (Wort-Bild-Marke)/Schneider Electric (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/Schneider Electric (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)“ – zur Widerspruchsmarke zu 2): überwiegende Waren- und Dienstleistungsidentität – zur Kennzeichnungskraft – Verwechslungsgefahr – zur Widerspruchsmarke zu 1) – z. Zt. Gegenstandslosigkeit der Beschwerde
Markenbeschwerdeverfahren – „IRON ANNIE (mit Flügelsymbol) [Wort-Bild-Marke]/Flügelsymbol (Unionsbildmarke)“ – Warenidentität und -ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine selbständig kennzeichnende Stellung des Bildbestandteils der jüngeren Marke – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „MUT (Wort-Bild-Marke)/MUTTI (Unionswortmarke)“ – Warenidentität und -ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliches In-Verbindung-Bringen