Markenbeschwerdeverfahren – „drei nummerierte Einzelbilder, die piktogrammartig die Benutzung eines Einwegbeutels für menschliche Ausscheidungen zeigen (Bildmarke)“ – keine Unterscheidungskraft
Markenbeschwerdeverfahren – „ENDOXLIF/ENDOX (Unionsmarke)“ – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt eines Serienzeichens – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne