Markenbeschwerdeverfahren – „Wirkungslosigkeit eines Beschlusses nach Widerspruchsrücknahme“ – zu den Wirkungen der Rücknahme eines Widerspruchs gegen die Eintragung einer Marke: Rechtsstreit ist als nicht anhängig geworden anzusehen, nicht rechtskräftige Entscheidung wird wirkungslos – Gericht entscheidet über diese Wirkung auf Antrag durch Beschluss – Rechtschutzbedürfnis besteht auch, wenn Widerspruch durch die wirkungslose Entscheidung zurückgewiesen worden ist
Markenbeschwerdeverfahren – „Wirkungslosigkeit eines Beschlusses nach Widerspruchsrücknahme“ – zu den Wirkungen der Rücknahme eines Widerspruchs gegen die Eintragung einer Marke: Rechtsstreit ist als nicht anhängig geworden anzusehen, nicht rechtskräftige Entscheidung wird wirkungslos – Gericht entscheidet über diese Wirkung auf Antrag durch Beschluss – Rechtschutzbedürfnis besteht auch, wenn Widerspruch durch die wirkungslose Entscheidung zurückgewiesen worden ist
Markenbeschwerdeverfahren – „arztrente“ – zur Prüfung der absoluten Schutzhindernisse: Würdigung aller beanspruchten Waren und Dienstleistungen erforderlich, Möglichkeit der Zusammenfassung in Gruppen – Vielzahl angemeldeter Waren und Dienstleistung – fehlende Auseinandersetzung – Zurückverweisung an das DPMA – Wahrscheinlichkeit der Nichtbenutzung der überwiegenden Zahl der beanspruchten Waren und Dienstleistungen stellt keine bösgläubige Anmeldung dar – Rückzahlung der Beschwerdegebühr