Markenbeschwerdeverfahren – „naturgetreue Abbildung einer Schusswaffe (dreidimensionale Warenformmarke)“ – Ausschlussgrund der waren- bzw. technisch bedingten Form – keine Unterscheidungskraft – zur Verkehrsdurchsetzung
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – kein fristgerechter Widerspruch gegen Löschungsbegehren – Löschung der Marke ohne Sacherörterung – Beschwerde aus formellen Gründen zulässig – sachlich-rechtlicher Einwand unzulässig – keine Erfolgsaussicht – Kostenauferlegung