(Umfang der dem FG gemäß § 71 Abs. 2 FGO zu übersendenden Akten; kein Antrag gemäß § 86 Abs. 3 FGO, wenn FA die Übersendung der Akten nicht abgelehnt hat; Beschwerde gegen die Ablehnung der Anforderung weiterer Aktenteile unzulässig; Kostenentscheidung)
Teilwertabschreibung auf Anteile an offenen Immobilienfonds, deren Ausgabe und Rücknahme endgültig eingestellt ist; keine wesentliche Änderung der Prozesslage bei Wechsel des zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers
Zur Bindung des Vermittlungsausschusses an den Vermittlungsauftrag – Nichtigkeit des § 54 Abs 9 S 1 KStG (juris : KStG 1977) idF vom 22.12.1999 wegen Überschreitung des Anrufungsauftrags durch den Vermittlungsausschuss im Gesetzgebungsverfahren