(Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – “Bekämpfen von Feldmäusen” –Vereinbarkeit von § 2 Nr. 3 GebrMG mit Art. 3 und 14 GG – zur Prüfungskompetenz der Gebrauchsmusterstelle)
Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Ermächtigung der Regulierungsbehörde zur ersatzlosen Aufhebung einer vorangegangenen Entscheidung über die Genehmigung von Stromnetzentgelten bei unverändert gebliebenen einschlägigen Rechtsvorschriften – Unbefristete Genehmigung