Vertragsarztrecht – Status-Erteilungen und -Aufhebungen (hier: Zulassungsentziehung) wirken nur ex nunc und nicht ex tunc – effektiver Rechtsschutz – Kompetenz des Zulassungsausschusses zum Erlass einer Anordnung der sofortigen Vollziehung
Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Aufnahme eines Kredits; Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung durch Mehrheitsbeschluss; Durchführung der bestandskräftig beschlossenen Maßnahme