Statthaftigkeit einer Feststellungsklage (§ 43 VwGO) bzw. eines Antrags nach § 123 VwGO bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit des § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 IfSG bzw. des § 12 Abs. 1 der 12.BayIfSMV, Gleichbehandlung eines Schuhgeschäftes mit Ladengeschäften, die inzidenzunabhängig betrieben werden dürfen, „kaschierte“ Normenkontrolle, Verfassungsmäßigkeit eines förmlichen Gesetzes als entscheidungserhebliche Vorfrage im Verwaltungsprozess
Statthaftigkeit einer Feststellungsklage (§ 43 VwGO) bzw. eines Antrags nach § 123 VwGO bei Geltendmachung der Verfassungswidrigkeit des § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 IfSG bzw. des § 12 Abs. 1 der 12.BayIfSMV, Gleichbehandlung eines Schuhgeschäftes mit Ladengeschäften, die inzidenzunabhängig betrieben werden dürfen, „kaschierte“ Normenkontrolle, Verfassungsmäßigkeit eines förmlichen Gesetzes als entscheidungserhebliche Vorfrage im Verwaltungsprozess
Corona Pandemie, Untersagung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe (hier: Fachgeschäft für Lederbekleidung, Lammfell- und Trachtenmode)
Corona Pandemie, Untersagung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe (hier: Verkaufsstellen zur Ausstellung und zum Vertrieb von Grills und Grillzubehör)
Einstweiliger Rechtsschutz, Vorwegnahme der Hauptsache, Ausnahmegenehmigung für die Öffnung eines Modegeschäfts, Kein atypischer Einzelfall, Finanzielle Situation