Internationaler Straßengüterverkehr: Haftungsbefreiung für den Frachtführer bei Transportgutschaden infolge eines Verlade- oder Verstaufehlers des Absenders
(Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO bei Ergehen eines Folgebescheids vor dem Grundlagenbescheid – Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung und Prozessverschleppungsabsicht – Mitunternehmerschaft zwischen den Mitherausgebern eines Buches – Fall von offensichtlich geringer Bedeutung i.S. des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO – Wirkung einer dem Prozessbevollmächtigten zugestellten Ladung für den Termin zur mündlichen Verhandlung für und gegen den Kläger – )