Sportwettenmonopol in Nordrhein-Westfalen war von 2006 bis 2012 europarechtswidrig; zur Inkohärenz wegen den Zielen widersprechender Werbepraxis; zur Inkohärenz wegen einer das Monopol konterkarierenden Glücksspielpolitik
Gütliche Streitbeilegung: Anspruch einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf Anerkennung als Gütestelle; Einschränkung der Berufsfreiheit bei fehlender landesgesetzlicher Grundlage