Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der von einer ehemaligen sachsen-anhaltinischen Gemeinde erhobenen normunmittelbaren Verfassungsbeschwerde bzgl Regelungen zur Gemeindegebietsreform – Subsidiarität gegenüber Rechtsschutz durch Landesverfassungsgericht – Fehlen einer rügefähigen Rechtsposition nach Auflösung und Eingemeindung – Rüge einer Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl nur durch Wahlberechtigte