Nichtannahmebeschluss: Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des Anforderungsprofils für Bewerber um ein öffentliches Amt – hier: Anforderungsprofil an Stelle eines Vizepräsidenten eines oberen Landesgerichts – höhere Gewichtung der Verwaltungsaufgaben gegenüber richterlichen Aufgaben zulässig – keine Verletzung des Bewerberverfahrensanspruchs
Divergenzvorlage zum Bundesgerichtshof in einer Grundbuchsache: Erfordernis der abweichenden Beurteilung einer streitigen Rechtsfrage durch ein anderes Oberlandesgericht
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch unzureichende Berücksichtigung dieses Grundrechts bei strafrechtlicher Verurteilung wegen Volksverhetzung (§ 130 Abs 2 Nr 1 Buchst b StGB) – hier: Plakatierung für “Aktion Ausländerrückführung”