Anforderungen an Berufungsbegründung bei Reduzierung des Gesamtumfangs der Klageforderung: Erkennbarkeit des Anfechtungsziels; spätere Heilung fehlender Eingrenzung der Positionen; hinreichende Bezeichnung der Rechtsverletzung der angefochtenen Entscheidung
Strafverfahren: Eröffnung des Hauptverfahrens bei verbundenen Sachen; Erkennbarkeit des Willens des zuständigen Richters zur Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen