Gehörte sie einst ganz selbstverständlich in jeden Haushalt, hat sie zwischenzeitlich dramatisch an Bedeutung verloren: Die Lebensversicherung. Allerdings ist hier zu differenzieren, denn nicht jede dieser Policen ist überholt oder überteuert. Ein Blick auf Details lohnt sich!
Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Zweiten und Dritten Lebensversicherungsrichtlinie: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zur Bezifferung der durch die Versicherung gezogenen Nutzungen bei berechtigtem Widerruf des Versicherungsnehmers; Berufung des Versicherers auf Verwirkung, Rechtsmissbrauch und/oder Zeitablauf
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Zweiten und Dritten Lebensversicherungsrichtlinie: Rückabwicklung des Vertrages bei Übermittlung der Verbraucherinformationen erst mit der Versicherungspolice; Berufung auf Verwirkung, Rechtsmissbrauch oder Zeitablauf gegenüber dem Widerspruchsrecht des Verbrauchers