(Keine Änderungsmöglichkeit nach § 164 Abs. 2 AO nach Eintritt der Festsetzungsverjährung – Unbeachtlichkeit der Angabe einer unzutreffenden Änderungsvorschrift)
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ausgestaltung des Rentenanspruchs besonders langjährig Versicherter (§ 236b SGB VI ) bei Ausschluss des Rentenwechsels durch das Verbot des Altersrentenwechsels gem § 34 Abs 4 Nr 3 SGB 6