Verwaltungsrecht

Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 5 Abs 3 S 1 durch die an einen Fachhochschullehrer gerichtete Anweisung zur Übernahme von fachbereichsfremden Lehrverpflichtungen

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Arbeitsrecht

Hochschulorganisationsrechtliche Vorschriften für die Medizinische Hochschule Hannover – 63c Abs 2 S 1, 63c Abs 3 S 2, 63c Abs 4 S 2, 63c Abs 5 S 1, 63c Abs 5 S 2, 63c Abs 6 S 1 sowie § 63e Abs 2 Nummer 2, § 63e Abs 2 Nummer 3, § 63e Abs 2 Nummer 5, § 63e Abs 2 Nummer 10, § 63e Abs 2 Nummer 11, § 63e Abs 3, § 63e Abs 4 S 1 Nummer 1, § 63e Abs 4 S 1 Nummer 2, § 63e Abs 4 S 1 Nummer 4 und § 63e Abs 4 S 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes vom 26. Februar 2007 (idF v 11.12.2013 – juris HSchulG 2007 F:2013-12-11) mit Art 5 Abs 3 GG unvereinbar – Zur hinreichenden Möglichkeit des Fachbereichs- oder Fakultätsrat oder des Senats an wissenschaftsrelevanten Entscheidungen mitzuwirken, wenn die entsprechenden Entscheidungsbefugnisse auf einen Vorstand oder Präsidium übertragen werden – Auftrag an den Gesetzgeber, bis 21.12.2015 eine Neuregelung zu schaffen

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Patent- und Markenrecht

Patentbeschwerdeverfahren – „Sync-Erfassungsvorrichtung und -Verfahren für GNSS“ – zur Patentfähigkeit – kein technisches Mittel zur Lösung eines technischen Problems – das Verfahren geht nicht über den Bereich der Datenverarbeitung hinaus

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Arbeitsrecht

Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Erhöhter Stundensatz wegen des Erwerbs besonderer Fachkenntnisse durch ein Studium an der Parteihochschule “Karl Marx” der ehemaligen DDR

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Europarecht

Patentverletzungsverfahren: Pflicht zur Prüfung einer Patentverletzung mit gleichwirkenden Mitteln nach Verneinung einer wortsinngemäßen Verletzung – Begrenzungsanschlag

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Patent- und Markenrecht

Patentnichtigkeitsklageverfahren – “Verfahren zur Erzeugung eines digitalen Datensatzes (europäisches Patent)” – zur Antragsbindung – Lehre des Streitpatents erweist sich als nicht patentfähig – ausschließlich beschränkte Verteidigung – Frage der Unzulässigkeit der Selbstbeschränkung bedarf keiner Prüfung – zur Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit – Anweisungen eines Verfahrens unter Einsatz eines Datenverarbeitungsprogramms – keine Lösung von besonderen technischen Problemstellungen – Ausschluss vom Patentschutz

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