Nichtannahmebeschluss: Zur Übergangsregelung des § 32 Abs 2 Notfallsanitätergesetzes (juris: NotSanG) für vormalige Rettungsassistenten – Qualifikationsanforderungen als subjektive Berufszulassungsbeschränkung gerechtfertigt – keine unzulässige Diskriminierung gegenüber anderen Berufen des Gesundheitswesens oder als Lehrkräften tätigen Rettungsassistenten (§ 31 NotSanG)