Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten der Rechtsanwälte der Vorinstanzen bei Erteilung eines Rechtsmittelauftrags an einen nur gegen Honorarvereinbarung übernahmebereiten Revisionsanwalt
Markenbeschwerdeverfahren – “K-Mail Order” – wesentliche Verfahrensmängel – Aufhebung des Beschlusses der Markenstelle – Zurückverweisung an das DPMA zur erneuten Entscheidung – kein hinreichend geregeltes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis – keine ausreichende Grundlage für eine Entscheidung – ungenügend zwischen den einzelnen Dienstleistungen differenzierende Begründung