Beiordnung eines Notanwalts: Mandatsniederlegung des Rechtsanwalts beim BGH wegen unterschiedlicher Auffassungen zur Nichtzulassungsbeschwerdebegründung
§§ 44a, 44b AbgG gewähren nur bei eigener Betroffenheit des jeweiligen Bundestagsabgeordneten ein organstreitfähiges Recht – hier: erfolglose, da unzulässige Anträge im Organstreitverfahren bzgl der Feststellung des Wahlergebnisses des Vizepräsidenten des BVerfG sowie bzgl seiner Ernennung