Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Verbringung einer teilweise vom Angeklagten selbst und teilweise für einen anderen Händler bestimmten Betäubungsmittelmenge auf das Bundesgebiet
Strafverfahren wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Revisionsentscheidung bei Strafklageverbrauch nach Verurteilung wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss