(Ablehnung eines Schöffen: Offenes Bekenntnis zur Selbstjustiz und Forderungseintreibung mit Hilfe rechtswidriger Drohungen bei der beruflichen Tätigkeit als Inkassounternehmer als Befangenheitsgrund)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tateinheit bei Bezahlung der ersten Lieferung anlässlich der zweiten Lieferung und bei Umtausch mangelhafter in mangelfreie Ware