Markenbeschwerdeverfahren – zur Zustellung eines Erinnerungsbeschlusses des DPMA nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Inhaberin der angegriffenen Marke – Erlöschen der Vollmacht des Vertreters der Markeninhaberin – unwirksame Zustellung an diesen – formelle Beschwer der Markeninhaberin – Einlegung der Beschwerde durch den nicht mehr bevollmächtigten Vertreter zur Abwendung einer Gefahr der Masse – schwebende Unwirksamkeit – Fehlen der Genehmigung des Insolvenzverwalters – Unzulässigkeit der Beschwerde – Beschluss erwächst nicht in Rechtskraft – erneute Zustellung durch das DPMA
Markenbeschwerdeverfahren – „vita+lebenskraft (Wort-Bild-Marke)/VITA (Unionsmarke)“ – Warenidentität und -ähnlichkeit – überdurchschnittliche Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung, und zwar unter dem Aspekt eines Serienzeichens