Patent- und Markenrecht

Markenbeschwerdeverfahren – „CITI-PARK (Wort-Bild-Marke)/CITI“ – Einrede mangelnder Benutzung – Glaubhaftmachung der Benutzung – abweichende Benutzungsform – keine Änderung des kennzeichnenden Charakters der Marke –Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen in Form einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne

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Patent- und Markenrecht

Markenbeschwerdeverfahren – „CITI-PARK/CITI“ – Einrede mangelnder Benutzung – Glaubhaftmachung der Benutzung – abweichende Benutzungsform – keine Änderung des kennzeichnenden Charakters der Marke –Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen in Form einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne

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Patent- und Markenrecht

(Markenbeschwerdeverfahren – „Quadratische Schokoladentafelverpackung (dreidimensionale Marke)“ – obligatorisches Vorverfahren vor der Markenabteilung des DPMA schließt im laufenden Löschungsverfahren eine Antragsänderung oder -erweiterung durch Auswechseln des Streitgegenstandes oder Einführung eines weiteren Streitgegenstandes grundsätzlich aus – zur Entscheidung über ein erst im Laufe des Beschwerdeverfahrens geltend gemachtes Schutzhindernis – Definition des Streitgegenstandes durch den Löschungsantrag und die Benennung der angegriffenen Registermarke – unter dem Gesichtspunkt des Streitgegenstands ist grundsätzlich die Überprüfung einer Markeneintragung unter allen in § 50 Abs. 1 MarkenG aufgeführten rechtlichen Aspekten (Ausnahme: bösgläubige Markenanmeldung) eröffnet – zum Verständnis und zur Definition des Begriffs Streitgegenstand – streitgegenstandsmäßige Beschränkung eines Löschungsantrags auf konkret benannte Norm – normmäßig beschränkter Subsumptionsauftrag – mit dem Rechtssatz „iura novit curia“ nicht in Einklang zu bringen – zum Streitgegenstandsbegriff des BGH – Folgen der Umsetzung dieses Begriffs – zum Sinn und Zweck des Löschungsverfahrens – Korrekturverfahren in Bezug auf fehlerhafte Markeneintragungen – zum Erfordernis der Benennung eines Löschungsgrundes – zur Einbeziehung von mit dem genannten Schutzhindernis „eng verwandten“ Schutzhindernissen – Markenfähigkeit und hinreichende Bestimmtheit des angegriffenen Zeichens sind im Löschungsverfahren von Amts wegen zu prüfen)

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Patent- und Markenrecht

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „TACK IT (Wort-Bild-Marke)“ – fehlende Unterscheidungskraft

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Patent- und Markenrecht

(Markenbeschwerdeverfahren – „Quadratische Schokoladentafelverpackung (dreidimensionale Marke)“ – obligatorisches Vorverfahren vor der Markenabteilung des DPMA schließt im laufenden Löschungsverfahren eine Antragsänderung oder -erweiterung durch Auswechseln des Streitgegenstandes oder Einführung eines weiteren Streitgegenstandes grundsätzlich aus – zur Entscheidung über ein erst im Laufe des Beschwerdeverfahrens geltend gemachtes Schutzhindernis – Definition des Streitgegenstandes durch den Löschungsantrag und die Benennung der angegriffenen Registermarke – unter dem Gesichtspunkt des Streitgegenstands ist grundsätzlich die Überprüfung einer Markeneintragung unter allen in § 50 Abs. 1 MarkenG aufgeführten rechtlichen Aspekten (Ausnahme: bösgläubige Markenanmeldung) eröffnet – zum Verständnis und zur Definition des Begriffs Streitgegenstand – streitgegenstandsmäßige Beschränkung eines Löschungsantrags auf konkret benannte Norm – normmäßig beschränkter Subsumptionsauftrag – mit dem Rechtssatz „iura novit curia“ nicht in Einklang zu bringen – zum Streitgegenstandsbegriff des BGH – Folgen der Umsetzung dieses Begriffs – zum Sinn und Zweck des Löschungsverfahrens – Korrekturverfahren in Bezug auf fehlerhafte Markeneintragungen – zum Erfordernis der Benennung eines Löschungsgrundes – zur Einbeziehung von mit dem genannten Schutzhindernis „eng verwandten“ Schutzhindernissen – Markenfähigkeit und hinreichende Bestimmtheit des angegriffenen Zeichens sind im Löschungsverfahren von Amts wegen zu prüfen)

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Patent- und Markenrecht

Markenbeschwerdeverfahren – „DENTIQUA (Wort-Bild-Marke)/Dentia“ – Einrede mangelnder Benutzung – zur markenmäßigen Benutzung von Zeichen für Dienstleistungen – zur Verwendung einer Marke unter Hinzufügung von Zusätzen – Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung – Dienstleistungsidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr

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Patent- und Markenrecht

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „HERZO“ – Freihaltungsbedürfnis

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