(Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung; – Markenbeschwerdeverfahren – „NYX (Wort-Bild-Marke)/NUXE (Gemeinschaftsmarke)“ – Warenidentität – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit von Drogerie- und Kosmetikwaren sowie Einzel- und Großhandelsdienstleistungen – zur Kennzeichnungskraft – klangliche Verwechslungsgefahr);
Markenbeschwerdeverfahren – „FASHION TV (Wort-Bild-Marke)/FASHION TV (IR-Marke)/FASHION TV (geltend gemachtes Unternehmensschlagwort)“ – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit von sportlichen Aktivitäten und Waren des Getränkebereichs – keine Verwechslungsgefahr – kein Nachweis des Bestehens des geltend gemachten Unternehmensschlagworts