Markenbeschwerdeverfahren – „Vita Cavallo (Wort-Bild-Marke)/cavallo“ Beschwerde der Widersprechenden betrifft Waren, für die die angegriffene Marke gar nicht eingetragen ist – fehlendes Rechtsschutzbedürfnis – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung – keine Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt einer Zeichenserie – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne