Gegen eine Marke gerichtetes Widerspruchsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde bei Vertretungsmangel; mehrere Inhaber einer Marke als Bruchteilsgemeinschaft; notwendige Streitgenossenschaft – VIVA FRISEURE/VIVA
Markenbeschwerdeverfahren – „ProCon/ProCom“ – Erklärung der Inhaberin der angegriffenen Marke wird nicht als Einrede der Nichtbenutzung gewertet – zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsähnlichkeit – klangliche Verwechslungsgefahr