Markenbeschwerdeverfahren – „e-miglia/MILLE MIGLIA/MILLE MIGLIA/1000 MIGLIA/MILLE MIGLIA“ – zur Einrede mangelnder Benutzung – teilweise keine Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung – daher teilweise keine Verwechslungsgefahr – Warenidentität und -ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt eines Serienzeichens – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „view one (Wort-Bild-Marke)/VIEW (IR-Marke mit Benennung der Europäischen Union)“ – Einrede mangelnder Benutzung – abweichende Benutzungsform – zur Veränderung des kennzeichnenden Charakters der Marke – zur Verwendung von Dach- und Zweitmarken auf dem Zeitschriftenmarkt – zur Kennzeichnungskraft – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – zur unmittelbaren Verwechslungsgefahr – zur Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung – zur Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne – zum Bekanntheitsschutz