Markenbeschwerdeverfahren – „F.C. von BAYERN MÜNCHEN GbR (Wort-Bild-Marke)“ – zur zulässigen Einlegung der Beschwerde – Einzahlung der Beschwerdegebühr reicht auch unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks nicht zur wirksamen Beschwerdeeinlegung aus – kein Wiedereinsetzungsantrag – keine Wiedereinsetzung von Amts wegen – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Markenbeschwerdeverfahren – „Internationale Kneipp-Aktionstage/KNEIPP“ – originäre Kennzeichnungsschwäche – infolge Benutzung durchschnittliche Kennzeichnungskraft – Übernahme in jüngere Kombinationsmarke: Wahrnehmung in beschreibendem Sinne und nicht als Hinweis auf den Inhaber der älteren Marke – keine Prägung des Gesamteindrucks durch Übernahme in die jüngere Marke – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne durch selbständig kennzeichnende Stellung – kein Bekanntheitsschutz