Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „Bro-Secco“ – zur wirksamen Beschwerdeeinlegung durch mehrere Personen – Erfordernis der mehrfachen Entrichtung der Beschwerdegebühren – teilweise fehlende Unterscheidungskraft – teilweises Freihaltungsbedürfnis – keine Täuschungsgefahr – Benutzung kann nicht ersichtlich nach sonstigen Vorschriften im öffentlichen Interesse untersagt werden