(Grundsicherung für Arbeitsuchende – automatisierter Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern nach § 52 Abs 1 Nr 3 SGB 2 – Verfassungsmäßigkeit)
Änderung von Nutzungsbedingungen des Eisenbahninfrastrukturunternehmens gegenüber einem Nutzungsberechtigten; Verbindlichkeit gegenüber Zugangspetenten; Regulierungsbehörde