Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch strafgerichtliche Verurteilung wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) – hier: schriftliche, an Bußgeldbehörde gerichtete Äußerung des Beschuldigten über Polizeibeamten als Äußerung im “Kampf ums Recht” – verfehlte fachgerichtliche Auslegung als Tatsachenbehauptung statt als Meinungsäußerung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch strafrechtliche Verurteilung wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole – hier: Bezeichnung des “BRD-Systems“ als verkommen
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen des Art 5 Abs 1 S 1 GG an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals des “Verbreitens” im Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 Abs 2 Nr 1 Buchst a StGB) – hier: Weitergabe einer Schrift iSd § 130 Abs 5, Abs 2 Nr 1 Buchst a StGB an einzelnen bestimmten Dritten ohne Anhaltspunkte für Weiterverbreitung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen an Stellungnahmen der Bundeszentrale für politische Bildung bzgl dritter Personen – hier: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Autors eines Zeitschriftenbeitrags durch herabsetzende Distanzierung vom Inhalt dieses Artikels