Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Konkurrenz mit bandenmäßiger Einfuhr und Besitz von Betäubungsmitteln bei Eigenkonsummenge
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Strafschärfende Berücksichtigung der hohen Rückfallgeschwindigkeit eines betäubungsmittelabhängigen Angeklagten
Strafzumessung im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Strafmilderung durch Anrechnung von Untersuchungshaft und wegen freiwilligen Verzichts auf Rückgabe sichergestellten Bargelds