Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 3 Abs 1 GG in seiner Ausprägung als Verbot willkürlicher Gerichtsentscheidungen durch eine fehlerhafte Beurteilung des haftungsrechtlichen Kausalzusammenhanges zwischen einem Verkehrsunfall und dem Verdienstausfall des Unfallopfers