Weinabgabe nach § 43 WeinG (juris: WeinG 1994) sowie Abgabe für gebietliche Absatzförderung gem § 1 AbföG Wein Rh.-Pf. (juris: WeinFöAbgG RP) als zulässige Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion verfassungsrechtlich unbedenklich – insb zur Homogenität der Gruppe der Abgabepflichtigen sowie zur Gruppennützigkeit der Mittelverwendung – Organisation des Deutschen Weinfonds zudem in Einklang mit Anforderungen des Demokratieprinzips
Unlautere und irreführende Mitgliederwerbung auf der Internet-Seite einer Betriebskrankenkasse: Unternehmereigenschaft der Krankenkasse und Einordnung der Werbung als „geschäftliche Handlung“ – Betriebskrankenkasse II
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Antragserfordernis – Antrag auf Arbeitslosengeld nach dem SGB 3 umfasst nicht grundsätzlich Antrag auf Arbeitslosengeld II – keine rückwirkende Leistungsgewährung – keine Wiedereinsetzung – kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch