(Keine Verengung der Gutachtenmethodik auf Bausubstanzgutachten zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG))
Wasserrechtliche Anordnung zur Abgabe einer bestimmten Restwassermenge, Anforderungen an den Inhalt von Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamts, Austausch der Rechtsgrundlage durch das Gericht