Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Versammlungsrechtliche Auflage in Form eines Verbots des Abbrennens von Gegenständen, insb Fackeln stellt keinen schweren Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG dar
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bzgl des Inkrafttretens der §§ 113b, 113c TKG idF des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10.12.2015 („Vorratsdatenspeicherung“)