Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Vollstreckung einer auf Art 23 EGV 1/2003 gestützten Geldbuße, die wegen Verstößen gegen Kartellverbote des ehemaligen EGKS-Vertrags verhängt worden war – Antrag ggf bereits unzulässig, da keine Umsetzungs- oder Vollstreckungsmaßnahmen durch deutsche Staatsorgane erforderlich – Risiko schwerwiegender außen- und integrationspolitischer Folgen für die Bundesrepublik bei Ergehen der eA – demgegenüber keine Existenzgefährdung für Beschwerdeführerin aufgrund Geldbuße
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht: Vollstreckungsschutzantrag im Berufungsverfahren als Voraussetzung; Räumung von Büroräumen als unersetzlicher Nachteil
Beschwerdekammerbeschluss: Verwerfung zweier Verzögerungsbeschwerden als unzulässig – Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Nachteils wegen Verzögerung von Verfahren, die keine individualschützende Funktion haben (hier: Organstreitverfahren) – unzureichende Darlegung eines Nachteils iSd § 97a Abs 1 S 1 BVerfGG