Statthaftigkeit eines Antrags auf Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung – Zum Begriff der „wesentlichen Nachteile“ bei behaupteter Verfassungswidrigkeit einer Vorschrift – Keine Bindung nach § 31 ABs. 1 BVerfGG
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Tanzverbot am Karfreitag – Subsidiarität (mangelnde Rechtswegerschöpfung) bei Möglichkeit der Beschwerde zum VGH – zudem mangels besonders schweren Nachteils keine Vorabentscheidung gem § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG geboten
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung einer sitzungspolizeilichen Anordnung, mit der das Anfertigen von Fernsehaufnahmen in einem Strafverfahren verboten worden war