Wettbewerbsrecht: Form der Blickfangwerbung mit Sternchenhinweis; Verkehrsbedeutung der Werbeaussage „Bester Preis der Stadt“ verbunden mit der Zusage der Zahlung der Preisdifferenz zu einem günstigeren Angebot
Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Gerichtlicher Hinweis an erstinstanzlich obsiegende Partei bei abweichender Ansicht in einem entscheidungserheblichen Punkt