Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Versammlungsrechtliche Auflage bzgl der Verwendung einer Videoleinwand – Unzulässigkeit des eA-Antrags wegen Fehlens einer den Anforderungen des § 22 Abs 2 S 2 BVerfGG entsprechenden Vollmacht – zudem keine Verkennung von Grundrechten ersichtlich
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Zum Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungsverträgen nach altem Recht – gespaltene Auslegung des § 8 VVG aF wahrt Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung