Kosten- und Gebührenrecht

Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung

Aktenzeichen  M 4 E 16.3342

Datum:
28.7.2016
Gerichtsart:
VG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
VwGO VwGO § 67 Abs. 2 S. 1, § 123

 

Leitsatz

Tenor

I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt.

Gründe

Aufgrund der gutachterlichen Stellungnahme des Arztes für Psychiatrie und Psychotherapie … vom … 2016 steht aus den dort genannten Gründen zur Überzeugung des Gerichts die Reisefähigkeit des Antragstellers fest. Die medizinische Begleitung der Abschiebung ist nach den Angaben des Antragsgegners sichergestellt.


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