Aktenzeichen M 4 E 16.3342
Datum:
28.7.2016
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
VG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
VwGO VwGO § 67 Abs. 2 S. 1, § 123
Leitsatz
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt.
Gründe
Aufgrund der gutachterlichen Stellungnahme des Arztes für Psychiatrie und Psychotherapie … vom … 2016 steht aus den dort genannten Gründen zur Überzeugung des Gerichts die Reisefähigkeit des Antragstellers fest. Die medizinische Begleitung der Abschiebung ist nach den Angaben des Antragsgegners sichergestellt.