beamtenrechtliche Beihilfe, medizinische Kräftigungstherapie, Überschreitung der GOÄ-Schwellenwerte, hier nicht gerechtfertigt, erhöhter Zeitaufwand/personeller Aufwand durch Begleitung des Patienten während der medizinischen Kräftigungstherapie nicht berücksichtigungsfähig, da bereits immanenter Gegenstand der Leistung
Unzulässiger Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Rechtsmittelberechtigung, Antragsteller kein Beteiligter im erstinstanzlichen Verfahren, Keine versehentliche Falschbezeichnung, Keine Rubrumsberichtigung, Keine Umdeutung, Keine subjektive Klageänderung durch Parteiwechsel wegen Verfristung der Klage