Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch fachgerichtliche Anwendung einer temporal nicht einschlägigen Norm (hier: Anwendung des § 272 InsO nF auf Altverfahren entgegen der Übergangsvorschrift des Art 103m EGInsO)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch fachgerichtliche Anwendung einer temporal nicht einschlägigen Norm (hier: Anwendung des § 272 InsO nF auf Altverfahren entgegen der Übergangsvorschrift des Art 103m EGInsO)
Nichtannahmebeschluss sowie Versagung von Prozesskostenhilfe mit Tenorbegründung – mangelnde Erfolgsaussichten bei fehlender Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache bzw bei mangelnden Darlegungen hierzu
(Krankenversicherung – zahnärztliche Behandlung – Anspruch auf zahnimplantologische Leistungen – nur bei einer aus human- und zahnmedizinischen Bestandteilen bestehenden Gesamtbehandlung – kein Verstoß gegen Art 3 GG)