Berufsrecht der Notare: Abgrenzung zwischen der Hinterlegungsanweisung und dem zugrundeliegenden Vertrag im Falle einer unklaren Hinterlegungsanweisung
Nichtannahmebeschluss: Altersgrenze von 70 Jahren für Notare (§§ 47 Nr 1, 48a BNotO) als zulässige Ungleichbehandlung iSd Art 6 Abs 1 EGRL 78/2000 – keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH
Bürgschaft nach MaBV bei Zahlung nach Baufortschritt: Sicherung von Ansprüchen des Erwerbers auf Ersatz von Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln