Berufsrecht der Notare: Verfassungsmäßigkeit des Erlöschens des Notaramts mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren; Vereinbarkeit mit dem gemeinschaftsrechtlichen Verbot der Diskriminierung aufgrund Alters
(Schätzung von Besteuerungsgrundlagen grundsätzlich nicht wegen Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen verwehrt – Zumutbarkeit eines Mitwirkungsverlangens – Fehlende Urteilsgründe – Ausschöpfung von Aktenmaterial zur Sachverhaltsaufklärung – Anwendungsbereich des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO – Einschränkung der Hinweispflicht und Fürsorgepflicht des FG)